Allgemeine Geschäftsbedingungen

RADWERKSTATT Reinhartz e.U.
Hasnerstraße 6, 1160 Wien, mail@radwerkstatt.at
Firmenbuchnummer: FN576281y, UID Nummer: ATU63412159

Die Radwerkstatt ist ein Service und Reparaturbetrieb im 16. Bezirk in Wien.
Im Folgenden sind die für unsere Dienstleistungen zugrundeliegenden Bedingungen festgehalten.

  1. Service & Reparaturen

In einem Reparaturformular werden die zu erbringenden Leistungen festgelegt
und ein voraussichtlicher Fertigstellungstermin angegeben.
Sollte während der Reparatur festgestellt werden, dass weitere sicherheitsrelevante Mängel vorhanden sind,
wird Kontakt mit dem/der Kunden:in aufgenommen. Im Rahmen des Services ist eine Probefahrt inkludiert.

2. Kostenvoranschlag

Es ist möglich einen schriftlichen Kostenvoranschlag anzufordern. Der Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages die Arbeit in Auftrag gegeben, werden die in Rechnung gestellten Kosten für den Kostenvoranschlag auf die Reparaturrechnung angerechnet. Die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Kosten dürfen nur überschritten werden, wenn der/die Auftraggeber:in den Mehrkosten zustimmt.

3. Verzug

3.1. Generell wird versucht den voraussichtlichen Fertigstellungstermin einzuhalten. Sollte es zu Änderungen oder Erweiterungen der Arbeiten oder Lieferrückständen für benötigte Teile kommen wird der/die Auftraggeber:in informiert. 
3.2. Gleiches gilt bei einer Verzögerung in Folge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die der Auftragnehmer nicht verschuldet hat.

4. Abnahme

4.1. Die Radwerkstatt informiert den/die Auftraggeber:in über die Abholung des Reparaturgegenstands. Dieser ist zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Sollte der Gegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden können bitte um Kontaktaufnahme. Aufgrund des Platzmangels ist ab dem 10. Tag nach vereinbartem Abholtermin eine Stellgebühr von 5€/überschrittenen Tags zu zahlen.
4.2. Der Auftragnehmer hat den Reparaturgegenstand bei der Abnahme unverzüglich auf die ordnungsgemäße Leistungserbringung und auf sichtbare Beschädigungen zu untersuchen und ggf. Mängel oder Schäden unverzüglich zu reklamieren und eine schriftliche Aufnahme der Reklamation durch den Auftragnehmer zu ermöglichen. Unterbleibt eine solche Reklamation, gilt die Leistung als auftragsgemäß, mängel- und beschädigungsfrei erbracht.

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist mit Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig, wenn die Leistung abgenommen ist. Bei Kostenvoranschlägen ist ebenso eine Banküberweisung möglich. Preise werden inkl. der Umsatzsteuer (10% oder 20%) angegeben.

6. Vorauszahlung

Der Auftragnehmer kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn die zu beschaffenden Ersatzteile einen Wert von 100 EUR übersteigen. Bei Sonderbestellungen auf Kunden:innen-Wunsch ist eine Vorauszahlung zu leisten.

7. Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Reparaturpreises Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil der reparierten Sache geworden sind.

8. Verbraucherrechte bei Außergeschäftsraumverträgen

Waren und Dienstleistungen können zukünftig auch über die Website beauftragt und bezahlt werden. Der Gesamtpreis inkl. sämtlicher Steuern/Abgaben/Versand- und Nebenkosten werden je nach Auftrag vorab bekannt gegeben.

Vertragsrücktritts- bzw. Widerrufsrecht gem FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Den Widerruf senden Sie bitte per Post oder E-Mail an: Radwerkstatt, Daniel Reinhartz EU, Hasnerstraße 6/1, 1160 Wien oder mail@radwerkstatt.at

Folgende Informationen sind anzuführen:

An: RADWERKSTATT, Reinhartz e.U., Hasnerstraße 6/1, 1160 Wien

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gem § 18 Abs 1 Z1 FAGG

Wenn Sie möchten, dass die Radwerkstatt vor Ablauf Ihrer 14-tägigen Rücktrittsfrist für Sie tätig wird, müssen Sie bei der Eingabe Ihrer Daten einer sofortigen Bearbeitung Ihres Auftrags ausdrücklich zustimmen. Nach Erbringung unserer Dienstleistung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

§ 18. (1) Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über

  1. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

9. Gewährleistung & Haftung

9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist ist unterschiedlich lang, je nachdem ob es sich um eine bewegliche oder unbewegliche Sache handelt. Bei beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre, bei unbeweglichen drei Jahre. Die Abgrenzung erfolgt im Großen und Ganzen danach, ob die Sachen ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden können; diesfalls gelten sie als beweglich, ansonsten als unbeweglich.

9.2 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den/die Kunden:in oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.

Gerichtsstand Wien, März 2022