Allgemeine Geschäftsbedingungen
RADWERKSTATT Reinhartz e.U.
Hasnerstraße 6/1-4, 1160 Wien, mail@radwerkstatt.at
Firmenbuchnummer: FN576281y, UID Nummer: ATU63412159
Die Radwerkstatt ist ein Service und Reparaturbetrieb im 16. Bezirk in Wien.
Im Folgenden sind die für unsere Dienstleistungen zugrundeliegenden Bedingungen festgehalten.
Service & Reparaturen
In einem Reparaturformular werden die zu erbringenden Leistungen festgelegt
und ein voraussichtlicher Fertigstellungstermin angegeben.
Sollte während der Reparatur festgestellt werden, dass weitere sicherheitsrelevante Mängel vorhanden sind,
wird Kontakt mit dem/der Kunden:in aufgenommen. Im Rahmen des Services ist eine Probefahrt inkludiert.
2. Kostenvoranschlag
Es ist möglich einen schriftlichen Kostenvoranschlag anzufordern. Der Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages die Arbeit in Auftrag gegeben, werden die in Rechnung gestellten Kosten für den Kostenvoranschlag auf die Reparaturrechnung angerechnet. Die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Kosten dürfen nur überschritten werden (bei über 10% der Gesamtsumme), wenn der/die Auftraggeber:in den Mehrkosten zustimmt.
3. Verzug
3.1. Generell wird versucht den voraussichtlichen Fertigstellungstermin einzuhalten. Sollte es zu Änderungen oder Erweiterungen der Arbeiten oder Lieferrückständen für benötigte Teile kommen wird der/die Auftraggeber:in informiert.
3.2. Gleiches gilt bei einer Verzögerung in Folge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die der Betrieb nicht verschuldet hat.
4. Abnahme
4.1. Die RADWERKSTATT informiert den/die Auftraggeber:in über die Abholung des Reparaturgegenstands. Dieser ist zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Sollte der Gegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden können bitte um Kontaktaufnahme. Aufgrund des Platzmangels ist ab dem 10. Tag nach vereinbartem Abholtermin eine Stellgebühr von
5€/überschrittenen Tags zu zahlen.
4.2. Der Auftragnehmer hat den Reparaturgegenstand bei der Abnahme unverzüglich auf die ordnungsgemäße Leistungserbringung und auf sichtbare Beschädigungen zu untersuchen und ggf. Mängel oder Schäden unverzüglich zu reklamieren und eine schriftliche Aufnahme der Reklamation durch den Betrieb zu ermöglichen. Unterbleibt eine solche Reklamation, gilt die Leistung als auftragsgemäß, mängel- und beschädigungsfrei erbracht.
5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist mit Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig, wenn die Leistung abgenommen ist. Bei Kostenvoranschlägen ist ebenso eine Banküberweisung möglich. Preise werden inkl. der Umsatzsteuer (10% oder 20%) angegeben.
6. Vorauszahlung
Die RADWERKSTATT kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn die zu beschaffenden Ersatzteile einen Wert von 100 EUR übersteigen. Bei Sonderbestellungen auf Kunden:innen-Wunsch ist eine Vorauszahlung zu leisten und sind die Versandkosten zu übernehmen.
7. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Reparaturpreises Eigentum der RADWERKSTATT, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil der reparierten Sache geworden sind.
8. Gewährleistung & Haftung
9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist ist unterschiedlich lang, je nachdem ob es sich um eine bewegliche oder unbewegliche Sache handelt. Bei beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre, bei unbeweglichen drei Jahre. Die Abgrenzung erfolgt im Großen und Ganzen danach, ob die Sachen ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden können; diesfalls gelten sie als beweglich, ansonsten als unbeweglich.
9.2 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den/die Kunden:in oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
Gerichtsstand Wien, August 2026